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Wer einen Kredit aufnimmt, sollte
unbedingt den Unterschied zwischen Nominal- und Effektivzins
kennen: Der Nominalzins ist der Zins, der von der Bank
abgerechnet wird. Der Nominalzins wird auf die Kreditsumme
gezahlt und als monatliche oder vierteljährliche Rate
belastet. Bei Annuitätendarlehen und auch bei Ratenkrediten
wird dieser in der monatlichen Rate berücksichtigt, denn
diese enthält sowohl die Zinsen als auch die Tilgung.
Wenn man Kredite jedoch vergleichen
möchte, dann hilft der Nominalzins hierbei nicht wirklich
weiter. Er stellt zwar eine erste Vergleichsgröße da, doch
wirklich Aufschluss darüber, ob ein Kredit günstig ist oder
nicht, kann man hierdurch nicht erhalten. Für einen
objektiven Vergleich von verschiedenen Kreditangeboten ist
der Effektivzinssatz ausschlaggebend. Viele Banken drücken
den Nominalzins, um diesen in die Werbung zu nehmen. Doch
der Abschluss eines Kredites kostet auch verschiedene
Gebühren. Beim Abschluss eines Ratenkredites, der zum
Beispiel für einen Autokauf genutzt wird, kommt unter
anderem eine Abschlussgebühr zwischen einem und drei Prozent
der Darlehenssumme zur Anrechnung. Diese Gebühr wird neben
den Zinsen auf die Darlehenssumme aufgeschlagen und
beeinflusst so den Effektivzinssatz. Je höher die Gebühren,
desto höher ist auch der Effektivzinssatz und desto teurer
ist der Kredit. Ein Nominalzins von 7,9 Prozent pro Jahr
kann dann schnell auf über neun Prozent anwachsen.
Ein Streitpunkt gerade bei
Ratenkrediten ist die Kreditversicherung, die von vielen
Kreditinstituten verlangt wird. Die Kosten hierfür können
mehrere Tausend Euro betragen, je nach Laufzeit und Alter
des Kreditnehmers. Diese Kosten müssen jedoch noch nicht auf
den Effektivzinssatz aufgerechnet werden, so können Kosten
noch verschleiert werden. Kreditnehmer sollten daher bei
Ratenkrediten die Kosten für die Kreditversicherung genau
betrachten. Würden die Kosten für die Kreditversicherung mit
eingerechnet, sind Effektivzinssätze von über 15 Prozent
keine Seltenheit.
Aber auch bei Baufinanzierungen gibt
es verschiedene Kosten, die in den Effektivzins eingerechnet
werden. So sind dies ebenfalls Abschlusskosten, aber auch
Kosten für die Wertermittlung des Objektes gehören hierzu.
Auch hier können Kredite nur durch den Effektivzins wirklich
verglichen werden. Es gibt aber auch bei einer
Baufinanzierung Kosten, die nicht in den Effektivzins
eingerechnet werden. Dies sind zum Beispiel die Kosten für
Teilauszahlungsbeträge, aber auch Bereitstellungszinsen oder
Kontoführungsgebühren erhöhen den Effektivzinssatz nicht.
Quellen: Anwalt-Suchservice, FAZ,
Financial Times, Handelsblatt, Heise Online,
Jornalistentreff, Pressevertrieb, Versicherungsjournal
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